Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilien Röltgen

1. Angebot und Angaben

1. a) Das Immobilienangebot von Röltgen Immobilien und das von ihm erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. 

1. b) Röltgen Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, Röltgen Immobilien wird gesondert mit der Einholung
von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Röltgen Immobilien daher nicht

übernehmen.

1. c) Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Röltgen Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt,
ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. 

1. d) Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der Röltgen Immobilien
verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Verhandlungen

2.a) Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Röltgen Immobilien einzuleiten. Darüber hinaus sind Innenbesichtigungen nur im Einvernehmen seitens des
Anbieters und Röltgen Immobilien durchzuführen.

2.b) Wird Röltgen Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine
Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

2.c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Röltgen Immobilien unverzüglich darüber Kenntnis zu geben, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande
kam. Hierzu ist Immobilien Röltgen eine entsprechende Durchschrift des Vertrages vorzulegen.

Röltgen Immobilien (Stand: 02.2012)